In Deutschland gilt, beim Neubau von Gebäuden mit mehr als 50m², i.d.R. eine "Nutzungspflicht" erneuerbare Energien, geregelt im „Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich“.
Ausnahmen betreffen den privaten Bauherrn normalerweise nicht und so schreibt das EEWärmeG die Nutzung erneuerbarer Energien im Neubau verbindlich vor.
Wie der Gesetzestitel schon verlauten lässt, sind mit dem Gesetz nicht nur Auflagen verbunden, sondern ausdrücklich auch Fördermöglichkeiten, formuliert
"Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt(Marktanreizprogramm)"
Die letzten Änderungen der Bundesregierung im
Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich(EEWärmeG),
hatten in einigen Bereichen Kürzungen oder Verschärfung, bei den Vorgaben zu förderfähigen Anlagen, zur Folge. Andere Bereiche wiederum wurden gestärkt, weshalb es sich für Hauseigentümer und zukünftige Bauherren allemal lohnt Informationen einzuholen.
Ein kleiner Beigeschmack bleibt allerdings wenn, die bundeseinheitliche Regelung, im eigenen Bundesland durch Landesgesetze wieder ausgehebelt wird z.B. bei Erdwärmebohrungen(tiefe Erdwärmesonden).
Zum Glück gilt die Förderung von Energieberatungen bundesweit. Hat man denn einen kompetenten "Energieberater" wird dieser auch um Fördermöglichkeiten im jeweiligen Bundesland wissen.
Sehr hilfreich bei der Suche nach Informationen zu diesen und vielen weiteren Förderprogrammen ist der
Förderassistent
des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Thermische Solaranlagen werden hauptsächlich zur Wassererwärmung (Spül-, Dusch- und Badewasser) und als Unterstützung für die Erwärmung der Wohnräume eingesetzt.
Neben der gesetzlichen Vorgabe zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmebereich, bieten Solaranlagen, langfristig gesehen, einen nicht unerheblichen Kostenvorteil.
Christoph Schulz - Ihr Installateur für Sanitär, Heizung und Solaranlagen Berlin berät Sie gern unverbindlich.
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